Egal ob Lidl Plus, Rewe Bonus oder die Apps von Netto oder Kaufland – kaum ein Supermarkt oder Discounter hat keine eigene Smartphone-Anwendung. Die digitale Kundenbindung geht teilweise sogar soweit, dass Rabatt-Aktionen aus den Papier-Prospekten nur noch exklusiv für App-Nutzer verfügbar sind.
Ein Trend, unter dem vor allem eine Kundengruppe mächtig leidet: Rentner und Senioren, die entweder kein Smartphone besitzen – oder mit der Bedienung der Apps schlicht überfordert sind. Sie bleiben auf den teureren Preisen sitzen, weil ihnen die technischen Voraussetzungen für die Rabatt-Aktionen fehlen. Kein Wunder, dass das zu Frust führt.
Lidl, Rewe & Co.: Senioren wütend wegen App-Rabatten
Der SWR zeigt am Beispiel zweier Seniorinnen aus Rheinland-Pfalz, wie schwer der alltägliche Lebensmitteleinkauf für sie mittlerweile geworden ist. Eine von ihnen ist Helga Dörhöfer. Mit ihren 93 Jahren geht sie noch immer eigenständig einkaufen – der SWR zeigt, wie die Seniorin den Netto-Prospekt studiert und sich die einzelnen Rabatte notiert. Dass viele Aktionen jedoch App-exklusiv sind, war für die Mainzerin eine unangenehme Überraschung.
„Ich kam an die Kasse, hab auf meinen Zettel geblickt und dachte: Komisch, das war doch ein anderer Preis“, erzählt die 93-Jährige. Ein genauer zweiter Blick in den dort ausliegenden Prospekt offenbarte ihr, dass der reduzierte Preis nur für Nutzer der Netto-App gelte.
Dabei besitzt Helga Dörhöfer sogar ein Smartphone, dass sie zum Kommunizieren mit Familie und Freunden verwendet. Eine App für ihren Discounter oder Supermarkt würde sie sich im Ernstfall sogar anschaffen – aber für die aktuellen Anwendungen ist ihr Handymodell schlichtweg zu alt. „Und mit 93 Jahren kauf ich mir nicht nochmal eins“, betont sie.
„Wieso muss der eine mehr bezahlen?“
Ähnlich geht es Brunhilde Goldhausen aus Koblenz, die in einer Penny-Filiale von den App-Rabatten überrascht wurde. Sie hat für die Vorgehensweise der Händler keinerlei Verständnis. „Wieso muss der eine mehr bezahlen als der andere, obwohl es das selbe Produkt ist?“, fragt die 89-Jährige, die kein Smartphone besitzt – und sich daher ausgeschlossen, gar diskriminiert vorkommt.
Sie habe das Gefühl, die Verantwortlichen gehen nach dem Motto vor: „Mit den Alten kann man es ja machen“. Zwar will sie so etwas niemand ernsthaft unterstellen, doch der Frust sitzt tief: „Ich fühle mich schon etwas missachtet.“
Verbraucherschutz: „Nicht diskriminierend“
Verbraucherschützerin Andrea Steinbach sieht das Problem ebenfalls als kritisch – aber dennoch sieht sie hier keinen Handlungsbedarf bei den Discountern und Supermarkt-Ketten: „Das ist aktuell nicht verboten, das ist nicht unlauter und verstößt aktuell auch nicht gegen Wettbewerbsrecht, ist also nicht diskriminierend.“