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Erfurt: Entsetzliche Zustände – 55 Hunde unter katastrophalen Bedingungen beschlagnahmt

Mangelhafte Haltungsbedingungen in Erfurt: Hier wurden einer Züchterin 55 Hunde weggenommen. Was dahintersteckt, erfährst du hier.

Erfurt
© IMAGO/Panthermedia

Die grausame Wahrheit hinter Marderhund- und Fuchspelz

Marderhunde werden in China in engen Käfigen gehalten und nach nur wenigen Monaten vergast oder mit dem Schlag auf den Kopf getötet.

Erfurt, Thüringen – Ein Fall von schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetzes hat für Aufsehen in Erfurt gesorgt.

Einer Züchterin wurden insgesamt 55 Rassehunden weggenommen – und nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Entscheidung der Behörden bestätigt. Das berichtet der Spiegel unter Berufung des OVG.

Erfurt: Wegnahme der Tiere gerechtfertigt

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat entschieden, dass es gerechtfertigt war einer Züchterin aus Erfurt ihre 55 Rassehunde wegzunehmen. Die Richter stützten sich dabei auf die Expertise von Tierärzten, die eine schlechte Haltung der Hunde bestätigten. Das OVG gab nun in einer offiziellen Mitteilung bekannt, dass die vorliegenden Beweise ausreichend seien.

Der Fall ereignete sich bereits im September 2022. Bei einer Kontrolle stellte die Amtstierärztin gravierende Mängel in den Haltungsbedingungen fest. Die Hunde waren allesamt in einem Wohnhaus untergebracht, unter Bedingungen, die dem Tierschutzgesetz nicht gerecht wurden.

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Viele wurden im Keller gehalten, die Bedingungen seien „in erheblichem Umfang“ tierschutzwidrig gewesen, hieß es. Nach der Rettungsaktion kamen zu Hunde zunächst ins Erfurter Tierheim – einige Hündinnen sollen laut MDR hochtragend gewesen sein. Zwei Welpen starben. Später kamen die Tiere – mexikanische und peruanische Rassen wie Chihuahuas, Toy-Pudel und Malteser – auch in andere Heime und zu Pflegefamilien.

Erfurt: Züchterin legte Einspruch ein

Die Züchterin legte Einspruch ein und wandte sich an das Verwaltungsgericht in Weimar. Das Gericht entschied zunächst zugunsten der Klägerin und argumentierte, dass ein schriftliches Gutachten erforderlich gewesen wäre, um der Frau die Tiere rechtmäßig wegnehmen zu dürfen.


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Das Oberverwaltungsgericht kam jedoch zu einem anderen Schluss und erklärte, dass die dokumentierten fachlichen Bewertungen der Amtstierärztin ausreichend seien.