Erfurt.
Es war eine brutale Attacke, die ganz Deutschland erschütterte. Im April hat ein 41-Jähriger in einer Straßenbahn in Erfurt einen Syrer (17) angegriffen.
Knapp fünf Monate nach der Tat musste sich der Treter am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt verantworten.
Erfurt: Syrer (17) brutal attackiert – Prozessauftakt gegen Straßenbahn-Treter
Die Staatsanwaltschaft führt eine lange Liste von Anklagepunkten an. Unter anderem werfen sie dem 41-Jährigen gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung vor.
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Das ist die Stadt Erfurt:
- wurde 724 erstmals urkundlich erwähnt
- Landeshauptstadt von Thüringen, mit 214.000 Einwohnern auch die größte Stadt
- Sehenswürdigkeiten: Krämerbrücke und Erfurter Dom
- Oberbürgermeister ist Andreas Bausewein (SPD)
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Er soll den damals 17-Jährigen Ende April wiederholt ins Gesicht geschlagen, getreten und rassistisch beleidigt haben. Zudem habe er das Handy des Jugendlichen zerstört und den Straßenbahnfahrer zur Weiterfahrt genötigt.
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Angriff in Erfurt sorgte in ganz Deutschland für Schlagzeilen
Die Gewalttat hat im April in ganz Deutschland für Schlagzeilen gesorgt. Unter anderem kursierte ein Video von der Attacke im Internet. Dort war zu sehen, wie der Täter den Jugendlichen erst beleidigt, später anspuckt und schließlich auf ihn eintritt. Dadurch soll der Geschädigte u.a. ein Schädelhirntrauma erlitten haben.
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Der 41-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft und war zum Zeitpunkt der Tat schon vorbestraft. Der Prozess ist auf vier Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil wird frühestens am Dienstag erwartet.
Zum Prozessauftakt stehen die Videos der Tat im Fokus
Die Videos, die Ende April von Erfurt über die Sozialen Medien durch die Republik gingen, standen zum Prozessauftakt im Fokus: Sie zeigten deutlich, dass der Angriff in einer Erfurter Straßenbahn „ganz offensichtlich menschenfeindlich“ war, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag im Erfurter Landgericht.
Der Angeklagte ist laut Richter „kein unbeschriebenes Blatt“ und war zum Tatzeitpunkt auf Bewährung. Während die Videos aus der Straßenbahn bei der Ansicht für angespanntes Raunen in dem Saal voller Zuschauer und Medienvertreter sorgten, blieb der 41-Jährige regungslos. „Nachdem ich das Video gesehen habe, ist mir das auch peinlich“, hatte er vorher durch seinen Anwalt verlesen lassen und sich für sein Handeln entschuldigt.
Da es sehr viele Beweise und Zeugen gibt und der Angeklagte bereits zum Auftakt teilweise geständig war, geht es in dem Prozess weniger um den Tatvorwurf an sich als vielmehr um das Strafmaß.
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Gefährliche Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden.
Am zweiten Prozesstag sagt das Opfer aus
Am Freitag werden verschiedene Zeugen angehört – unter anderem auch das 18-Jährige Opfer selbst. Er blieb am Donnerstag noch vom Prozess fern. Die Nebenklage schlug unterdessen vor, die Anklage zu erweitern – und zwar um den Vorwurf des versuchten Mordes aus niederen Beweggründen. Durch die wiederholten „massiven“ Tritte gegen den Kopf des Geschädigten habe er einen Tod in Kauf genommen. Bisher blieb es allerdings offen, ob der HInweis auch aufgenommen wird.
(bp, dpa)