Erfurt.
In Erfurt hat es im vergangenen Oktober mächtig viel Theater um eine verkehrt herum aufgestellte Tram-Haltestelle gegeben. Oder besser gesagt, um das entsprechende Häuschen dazu.
Denn die Öffnung des Wartehäuschens in Erfurt zeigt nicht zur Fahrbahn, sondern aus bautechnischen Gründen zu den Häusern.
Streit um Wartehäuschen in Erfurt hat nun ein Ende gefunden
Von dem Wartehäuschen auskönnen Wartende sogar bis ins Schlafzimmer mancher Anwohner schauen. Das wollten sich die Bewohner nicht gefallen lassen und hatten geklagt. (>>> hier der ganze Bericht)
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Doch nachdem die Klage bereits in der ersten Instanz gescheitert war, ist sie es nun auch beim Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz.
Wartehäuschen bleibt in Erfurt genau dort stehen wo es ist
„Das Wartehäuschen in der Windthorststraße kann so stehenbleiben, wie es im vergangenen Jahr errichtet wurde“, heißt es aus dem Erfurter Rathaus.
Da die Gehwegbreite an der entsprechenden stelle sehr eng sei, entschied man sich für die seltene Aufbauvariante mit der Öffnung zu den Häusern.
Das gefiel den Anwohnern nicht, dennoch verloren sie die Klage.
Gericht entscheidet gegen die Anwohner
In seiner Begründung führt das Gericht unter anderem aus: „In einer größeren Stadt wie Erfurt lässt es sich nicht vermeiden, dass Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr vor Wohnhäusern eingerichtet werden. Bei der Platzierung einer Haltestelle in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes handelt es sich daher grundsätzlich nicht um eine außergewöhnliche Belastung.“
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Für die Anwohner heißt es nun also anscheinend weiter: Lieber die Gardinen und Vorhänge zuziehen, damit sie vor neugierigen Blicken wartender Reisender geschützt sind. (fb)