Erfurt/Gotha.
Wenn er nicht zahlt, wandert er in den Knast. Ein Haftbefehl landete im Postfach. Der Absender: Das Amtsgericht Gotha in Thüringen. Der Verfasser hat größten Aufwand betrieben, um sein Opfer unter Druck zu setzen. Jetzt warnt die Polizei Erfurt.
Wie die Beamten mitteilten, erhielt der Mann aus Rheinland-Pfalz zunächst ein Schreiben von einem Anwalt. Um einen Haftbefehl abzuwenden, sollte er 600 Euro bezahlen, hieß es in der E-Mail.
Haftbefehl vom Amtsgericht samt Aktenzeichen aus Erfurt
Der Mann wurde stutzig und rief bei der angegebenen Anwaltskanzlei an. Hier aber bestätige man den Inhalt der E-Mail.
Um dem Ganzen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, erhielt der Mann nun per Mail den Auszug eines Strafbefehls, ausgestellt vom Amtsgericht Gotha mit einem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Erfurt.
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Im guten Glauben überwies der 56-Jährige nun den geforderten Betrag auf ein Schweizer Bankkonto.
Miese Betrugsmasche! So erkennt ihr sie
Die Polizei Erfurt gibt im Zusammenhang mit dieser Betrugsmasche folgende Hinweise:
- Strafbefehle werden niemals per E-Mail, sondern immer per Post im gelben Umschlag mit Postzustellungsurkunde übersandt
- Strafbefehle müssen immer vollständig sein. Neben der Adresse und dem Geburtsdatum des Betroffenen, sind das zur Last gelegte Delikt und das verletzte Gesetz angegeben. Außerdem enthält der Strafbefehl einen konkreten Tatvorwurf mit Tatort und Tatzeit
- Strafbefehle enthalten niemals eine Zahlungsaufforderung. Erst nach Fristablauf und Rechtskraft erfolgt eine separate Rechnung mit der Aufforderung an die Justizzahlstelle eines Thüringer Oberlandgerichts die Strafe zu zahlen.
In diesem Fall konnte die Polizei den Schuldigen bereits schnappen. (aj)