Die Diskussion um den Döner zum Aufbacken geht in die nächste Runde: Vor wenigen Monaten brachte ihn ein Thüringer Unternehmen auf den Markt – jetzt ist er endlich erhältlich. Und damit dem knallharten Urteil der Supermarkt-Kunden ausgesetzt.
Wie der Thüringer Döner für die Tiefkühltruhe ankommt und ob sich der Kauf lohnen könnte, kannst du hier nachlesen.
Thüringen: Der Preis hat es in sich
Egal ob nach einer durchzechten Partynacht oder einem langen Arbeitstag. Manchmal braucht man einfach etwas für den schnellen Hunger – und das, ohne dafür den Weg in den Supermarkt oder in die nächste Imbissbude antreten zu müssen. Dafür hat das Thüringer Unternehmen „Alzarro Dönerworld“ die vermeintlich perfekte Lösung gefunden: Der erste Aufbackdöner aus dem Tiefkühler ist ab sofort endlich erhältlich.
Zugegeben: Mit einem Preis von schlappen 6,99 Euro hat es der Frost-Döner ganz schön in sich – im Vergleich dazu dürfte der Kauf eines frischen Döners preislich fast auf dasselbe rauskommen. Wenn der Döner-Imbiss aber mal geschlossen hat oder man zu faul ist, den Weg zum kulinarischen Glück in Kauf zu nehmen, könnte der TK-Döner ja immerhin eine echte Alternative sein.
„Totale Empfehlung“
Damit er wirklich zur Alternative wird, muss aber vor allem eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllt sein: Es muss schmecken. Und genau das hat die Tik-Tokerin „Food with Ly“ jetzt für uns getestet. So viel sei vorneweg gesagt: Den Geschmackstest hat die TK-Teigtasche ihrem Urteil nach bestanden. Doch schon die Zubereitung stellt die Influencerin vor eine kleine Herausforderung – im Airfryer braucht der Döner nämlich etwas länger als im Backofen.
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Sobald er goldbraun gebacken ist, kannst du dir allerdings sicher sein, dass der perfekte Gar-Grad erreicht ist. Zwar ist der Preis für Ly ein echter Minuspunkt – der Geschmack spricht ihrer Meinung nach allerdings für sich: „Beim ersten Biss habe ich direkt gemerkt: Es schmeckt so gut! (…) Ich war mir so sicher, dass es nicht gut schmecken kann – deshalb war ich einfach nur unter Schock“. Ihr abschließendes Urteil lautet daher: „Totale Empfehlung!“.