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Björn Höcke zurück auf der Anklagebank! Es könnte eine Gefängsstrafe drohen

Am kommenden Montag (24. Juni) sitzt der AfD-Vorsitzende aus Thüringen, Björn Höcke, erneut auf der Anklagebank. Darum geht es.

Björn Höcke
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Björn Höcke: der Rechtsaußen der AfD

Das ist Thüringens AfD-Chef

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke steht erneut vor Gericht!

Diesmal muss er sich ab Montag (24. Juni) vor dem Landgericht Halle in einem zweiten Prozess wegen der Verwendung einer NS-Parole verantworten. Höcke bestreitet die Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Was genau wird Björn Höcke vorgeworfen?

Im Dezember 2023 soll Björn Höcke auf einer AfD-Veranstaltung in Gera die ersten beiden Wörter der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ verwendet haben. Er sprach „Alles für“ und soll das Publikum durch Gesten aufgefordert haben, das dritte Wort der Parole zu rufen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sowohl Höcke als auch das Publikum wussten, dass es sich um eine verbotene Naziparole handelte. Der Vorwurf lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Höcke bestreitet jedoch die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens.

Im ersten Verfahren ging es um dieselbe Parole „Alles für Deutschland“. Beide Fälle sollten ursprünglich zusammen verhandelt werden, wurden dann aber getrennt. Im ersten Verfahren wurde Höcke vorgeworfen, die Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Mai 2021 verwendet zu haben. Björn Höcke beteuerte damals, die Parole auch als gelernter Geschichtslehrer nicht gekannt zu haben. Er plädierte auf nicht schuldig. Beim zweiten Vorfall im Dezember 2023 soll er die Parole jedoch intoniert haben, obwohl er das laufende Strafverfahren kannte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er deshalb mit Sicherheit von der Strafbarkeit wusste.

Björn Höcke: Wie ging der erste Prozess aus?

Am 14. Mai 2024 verurteilte das Landgericht Halle den AfD-Politiker wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe. Höcke muss 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Höckes Verteidiger Revision eingelegt haben. Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel zeigte sich überzeugt, dass Björn Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist. „Sie sind ein eloquenter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, sagte der Richter. Die Entscheidung, die Parole zu verwenden, sei spontan gewesen – „nach dem Motto: Mal sehen, wie weit ich komme“.

Der nächste Prozess ist für Montag, den 24. Juni 2024 vorgesehen. Der zweite Verhandlungstag ist für den 26. Juni 2024 angesetzt. An diesem Tag könnte auch das Urteil fallen. Im Falle einer Verurteilung droht dem 52-Jährigen nach Angaben des Landgerichts Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.


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Auch das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen Volksverhetzung zugelassen. Es geht um eine Telegram-Nachricht aus dem Jahr 2022, in der es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Migranten geht. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Sie würden derzeit mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).