Ein Familienrichter aus Weimar wurde zum Gegenstand hitziger Debatten, nachdem er in einer umstrittenen Corona-Entscheidung eine weitreichende Anweisung gegeben hat. Nun ist das Urteil für den umstrittenen Richter am Landgericht Erfurt gefallen.
Doch was genau ist passiert?
Weimar: Geheime Manöver gegen die Maskenpflicht
Der Vorwurf ist brisant: Der Familienrichter soll heimlich und „mit hoher krimineller Energie“ ein Kinderschutzverfahren ins Leben gerufen haben, um die damals geltende Maskenpflicht in Schulen zu umgehen. Wollte er damit ein Zeichen gegen die damaligen staatlichen Corona-Maßnahmen setzen? Laut Staatsanwaltschaft genau das
Im April 2021 sorgt der Richter für Aufruhr, indem er einen Beschluss verfasst, laut dem Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Corona-Masken tragen müssen – entgegen der damaligen Vorgaben des Thüringer Bildungsministeriums. Doch seine Entscheidung hat nicht lange Bestand.
Höhere Gerichte intervenieren
Das Thüringer Oberlandesgericht und später auch der Bundesgerichtshof entscheiden: Der Familienrichter hatte gar nicht das Recht, solch einen Beschluss zu treffen. Die Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen? Eine Aufgabe für die Verwaltungsgerichte.
Das Landgericht Erfurt hat heute (23. August) sein Urteil gesprochen: Der Richter aus Weimar wird der Rechtsbeugung für schuldig befunden. Anstelle der von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahre Gefängnis erhält er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ein Urteil, das zeigt: Auch in den Hallen der Justiz gelten Regeln und Zuständigkeiten.
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Klar ist: Dieser Fall um den Richter aus Weimar hat für Gesprächsstoff gesorgt und zeigt einmal mehr, wie sehr die Corona-Maßnahmen die Gesellschaft in verschiedene Lager spalten können. Während der Richter möglicherweise aus Überzeugung handelte, zeigen die höheren Instanzen, dass Recht und Gesetz auch in Krisenzeiten nicht außer Acht gelassen werden dürfen.