Deutliche Worte aus Thüringen: Wer im Steigerwald beim Bärlauch-Sammeln zu gierig ist, könnte demnächst zur Kasse gebeten werden! Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits erste Anzeigen wegen unerlaubten Sammelns und Ausgrabens von Bärlauch in größeren Mengen erhalten. Und das könnte ein teures Nachspiel haben!
Denn in Thüringen gibt es klare Regeln, die man beim Sammeln von Bärlauch, Pilzen und anderen Wildpflanzen beachten muss. Laut Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes, ist es erlaubt, nur in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch Pflanzen im Wald zu sammeln.
Thüringen: Die Natur soll geschützt werden
„Der Wald bietet mehr als nur Pilze, Beeren, Holz und Co. Die aktuelle Bärlauchzeit lockt auch wieder viele Kräuterliebhaber zum Sammeln. […] Allerdings gibt es beim Sammeln einiges zu beachten. Man bewegt sich dabei in freier Natur und die soll auch geschützt und erhalten werden“, betont Lummitsch.
Die Menge eines Handstraußes gilt dabei als Obergrenze. Aber Achtung: Das Ausgraben von Pflanzen ist verboten und das Sammeln größerer Mengen oder für die gewerbliche Nutzung kann teure Bußgelder bis zu 10.000 Euro oder in Schutzgebieten sogar bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
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Thüringen: In manchen Schutzgebieten ist das Sammeln verboten
Doch damit nicht genug: In besonderen Schutzgebieten darf gar nicht gesammelt werden. Dort hat der Naturschutz Vorrang. Sind die Pflanzen selbst geschützt – etwa Orchideen, Lungenkraut oder Wiesen-Schlüsselblume – dürfen sie ebenfalls nicht gesammelt werden. Besondere Schilder mit einer schwarzen Eule auf gelbem Grund weisen auf die Schutzgebiete im Steigerwald hin.
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Die Untere Naturschutzbehörde appelliert daher eindringlich an alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Regeln zu halten und nur die erlaubten geringen Mengen zu sammeln. Denn nur so kann der Naturgenuss für alle Menschen dauerhaft möglich bleiben und die Lebensräume von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit teuren Konsequenzen rechnen!